Es ist die Pflicht des Lizenznehmers, sich mit den Gewässergrenzen vertraut zu machen.
Das Angeln ist nur unter Einhaltung dieser und der Gesetzlichen Fischereiordnung auszuüben.
Der Amtliche Fischerausweis, Jahressteuernachweis d. OÖLFV sowie die Tages od. Blockkarte ist steht’s mit sich zu führen.
Beim Verlassen des Angelplatzes sind keine Abfälle zu hinterlassen.
Es ist nicht gestattet andere mit- oder in Vertretung der eigenen Person fischen zu lassen.
Es darf nur mit einer den üblichen Bestimmungen geltenden Tenkara od. Fliegenrute geangelt werden.
Als Köder dürfen nur Kunstfliegen und Nymphen verwendet werden, sogenannte Jiggfliegen, Streamer und natürliche Köder sind nicht gestattet.
Es darf nur mit Einfachhaken OHNE Widerhaken geangelt werden.
Vorfachmaterial unter 0,16 beim Fliegenfischen sowie beim Tenkara fischen unter 0,12 ist nicht gestattet (Fischverlust / zu lange Drillzeiten).
Mit Fischen ist tunlichst behutsam um zu gehen, Anlandung, anschleifen oder zurückwerfen aus größeren Höhen ist nicht gestattet.
Der Tag-Datum des Fisch-Ausganges ist vor Antritt mit dokumentenechtem Schreibgerät in der Tages / Blockkarte zu vermerken.
Aufsichtsorganen ist bei einer Kontrolle Folge zu leisten und auf Verlangen das Fischereigerät, Fahrzeug und Weggepäck, (Taschen, Rucksack, Fliegenjacke) an bzw. einsichtig zu machen.
Der erlegte Geldbetrag wird weder bei nicht Ausnützung noch bei Karten-Entzug
zurückerstattet.
Der Kartengeber (Pächter/ Bewirtschafter) haftet nicht für Schäden an Gesundheit und
Gerätschaften des Kartennehmers.
Die vom Bewirtschafter / Pächter betreuten Wege, Steige und Leitern benützt der
Kartennehmer auf eigenes Ermessen und Gefahr.
Mit lösen der Angelkarte erkennt der Kartennehmer die vorstehenden Regeln des Kartengebers ausnahmslos an und spricht den Bewirtschafter /Pächter jeder Haftung frei.
Petri Heil!
Stand 01.Jänner 2016