Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB


Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftige

Lieferungen und Leistungen, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit SGSFLYDESIGN oder Gerhard Schnöller ausgeschlossen werden

Rechtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllung und Gerichtsstand ist Linz O.Ö Druckfehler

und Irrtümer vorbehalten.

Bezahlung

Alle Preise Verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Bezahlung erfolgt per Nachnahme, Bahrzahlung oder Vorauskasse.

Es werden keine Preisnachlässe und Skonto – Abzüge gewährt.

Kurse

Der Kursveranstalter übernimmt keine Haftung für entstandene Sach und Personenschäden.

Der Kursveranstalter behält sich vor Kurstermine Z.B. durch Wetterunpässlichkeit zu verschieben. Bei Fliegenfischer/Fliegenbindekurse gilt der Wunschtermin des Kunden erst nach Gutschrift auf dem Konto von SGS FLYDESIGN als vollständig zu wertende Buchung. Dies gilt ebenso für Gutscheine die auf dem Postweg oder persönlich übermittelt werden.

Eine Rückerstattung der Kursgebühr wird nur gewährt, wenn eine Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn vorliegt.

Datenschutz

Der Käufer ( Kunde ) erklärt sich einverstanden, dass seine Persönlichen Daten von

SGSFLYDESIGN und Gerhard Schnöller mit EDV erfasst werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Angelkarten

Fischereilizenzen an Gewässern der Firma SGS FLYDESIGN oder GERHARD SCHNÖLLER als Pachtinhaber und KARTENGEBER, ergehen in der Regel bis, nach vorheriger schriftlicher oder

mündlicher verpflichtender Anmeldung des Bewerbers (KARTENNEHMER), bis spätestens zwölften Dezember per Postweg oder pers. Übergabe kuvertiert an den Bewerber.

Inhalt des Kuverts besteht aus ANGELLIZENZ (Jahres – Block –Tageskarte) nach Wahl

Fischereireglemant

für das jeweilige Gewässer wird bei jeder Kartenausgabe das Reglemant den Käufer ausgehändigt und ist als Teil des Vertrages zwischen Kartengeber und Kartennehmer zu werten.

Lizenzen

die nicht bis zum Stichtag 31. Dezember vom KARTENNEHMER an den KARTENGEBER

beglichen sind, werden vom KARTENGEBER bis zur Vollständigen Begleichung mit

11% Verzugszinsen pro Monat zu Lasten des KARTENNEHMERS, jedoch bis spätestens

28. Februar der gebuchten Saison berechnet.

Lizenzen die vom KARTENNEHMER nicht bis einschließlich 28. Februar an den KARTENGEBER beglichen sind, werden automatisch, sofern keine Kontaktaufnahme vom

KARTENNEHMER zum KARTENGEBER besteht, vom KARTENGEBER als stille Stornierung

seitens des KARTENNEHMERS gewertet.

In diesem Fall verpflichtet sich der KARTENNEHMER 50% vom Grundpreis der jeweiligen

Lizenz als STORNOGEBÜHR dem KARTENGEBER zu entgegnen. Die Kaution sowie das

Sonderreglement auf die Killfish-Option bleiben bei der STORNOGEBÜHR

unberücksichtigt.

Des Weiteren ist in diesem Fall die KARTE (Lizenz) vom KARTENNEHMER als

ungültig an zu sehen und an den KARTENGEBER auf dem Postweg oder persönlich bis

31 März der laufenden Saison zu retournieren. Kommt dies nicht zu Stande wird

vom KARTENGEBER auf rechtlichem Weg, der volle Betrag der Lizenz incl. Kaution,

jedoch ohne Killfish-Option geltend gemacht. Die Lizenz erlangt durch den rechtlichen Ausgleich keine erneute Gültigkeit und der KARTENNEHMER bleibt von künftigen Lizenzvergaben der Firma SGS FLYDESIGN oder GERHERD SCHNÖLLER ausgeschlossen, ebenso ist dem KARTENNEHMER untersagt erneute Lizenzen, wie Tages oder Blockkarten die durch dritte Person an ihn gelangen zu nutzen. Auf den vom KARTENNEHMER erlegten Lizenzbetrag hat der KARTENGEBER keine Retournierungspflicht an den KARTENNEHMER, wenn selbstverschuldete Nichtnutzung durch den KARTENNEHMER sowie nicht Nutzbarkeit durch Naturgewalt oder Eigenverschulden (Lizenzentzug) zu Stande gekommen ist.

Bei Lizenzentzug durch den KARTENGEBER oder seiner rechtlichen Vertretung

(Kontrollorgane) an den KARTENNEHMER, besteht seitens des KARTENNEHMERS kein

weiterer Anspruch auf Abfertigung, noch Rückerstattung seitens des KARTENGEBERS

auf die vom KARTENNEHMER erlegte Kaution sowie der evtl. abgeschlossenen Killfish Regelung.

Bei Block Lizenzen, zb. 10er oder 5er Blöcken, verfallen bei Kartenentzug evtl. noch nicht in Anspruch genommene Ausgangstage ohne weitere Entschädigung seitens des KARTENGEBERS an den KARTENNEHMER. Vom KARTENNEHMER wird bei Lösung einer Lizenz vom KARTENGEBER eine einmalige Kaution in Höhe von Euro 150,- eingehoben.

Diese Kaution dient als Sicherstellung und evtl. Entschädigung eines Anspruchsstellers bis zu einer Höhe von Euro 150,- durch den KARTENNEHMER verursachter Sachschäden (Kaution). Die Kaution dient gleichfalls als Sicherstellung eines Austrittes aus der

KARTENNEHMER GEMEINSCHAFT im Folgejahr, die bis spätestens 30. November der laufenden Saison dem KARTENGEBER schriftlich zur Kenntnis gebracht werden muss. Ist dies nicht der Fall verfällt die vom KARTENNEHMER erlegte Kaution zu Gunsten des KARTENGEBERS.

Die Kaution wird bei Einhaltung der Kautionsauflage nach Austritt aus der

KARTENNEHMER GEMEINSCHAFT an den KARTENNEHMER bis spätestens 31.Jänner des

Folgejahres ohne Verzinsung retourniert.

Tageslizenzen sind an dem vom KARTENNEHMER bestimmten und in der Tageslizenz vermerkten Tag zu konsumieren.Tageslizenzen die vom KARTENGEBER an den KARTENNEHMER in nicht Datierter Version weiter gegeben werden, sind bis spätestens 31. Dezember des Ausstellungsjahres zu konsumieren.

Nach dem 31. Dezember verliert die Tageslizenz Ihre Gültigkeit und verfällt ohne Rückerstattung und Gutschrift seitens des KARTENGEBERS. Blockkarten in 10er oder 5er Stafflung behalten ihre Gültigkeit für drei Jahre ab Ausstellungstag.

Beispiel, eine Blockkarte mit Ausstellung am 19.April 2014 erlischt demnach

am 19.April 2018 / 24.00 Uhr.

Offene nicht zur Konsumation gekommene Freitage verlieren ohne Rückerstattung

und Gutschrift seitens des KARTENGEBERS ihre Gültigkeit.Jahres, Block und Tageskarten sind nur in Verbindung mit einer vorherigen Absprache und Zusage mit dem KARTENGEBER erhältlich.

Wertgutscheine der Firma SGS FLYDESIGN können ohne Rücksprache mit dem KARTENGEBER nicht berücksichtigt werden.

Alle Lizenzen in Tages, 10er, oder 5er Version, verlieren ihre Gültigkeit ohne Gutschrift oder Entgelt Rückerstattung seitens des KARTENGEBERS, wenn ein nicht Zustandekommen der Gewässer neu Anpachtung seitens des KARTENGEBERS, nach Ablauf einer Pachtperiode gegeben ist. Gutscheine die von der Firma SGS FLYDESIGN an den Käufer per Postweg oder persönlich weiter gegeben werden, sind bis 30 Tage nach Erhalt, netto ohne Abzug und

Skonto an den GUTSCHEINGEBER zu begleichen.

Ab dem 31. Tag werden vom GUTSCHEINGEBER 11% Verzugszinsen pro angefangenen

Monat zu Lasten des GUTSCHEINNEHMERS berechnet.

Gutscheine jeder Art sind nicht in bar ablösbar aber nicht an eine gewisse Gültigkeitsdauer gebunden jedoch verlieren diese Ihre Gültigkeit mit einem nicht mehrigem aufscheinen im Handelsregister, durch Schließung der Firma SGSFLYDESIGN.

Es verfällt in diesem Zustand jede Gutschrift. Kosten Rückerstattung seitens des

GUTSCHEINGEBERS an den GUTSCHEINNEHMER ist nicht verpflichtend.

Recht

Bilder, sämtliche Bilddokumente sind Eigentum des Website – Inhabers SGSFLYDESIGN oder mit freundlicher Genehmigung der Eigentümer zu Veröffentlichung frei gegeben und

unterliegen den damit verbundenen Urheberrecht.

Urheberrecht

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Alle innerhalb der Website genannten geschützten Marken und Wahrenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweilig eingetragenen Eigentümers.

Angefügte Links

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und Irrtümer vorbehalten. Stand und Gültigkeit / Jänner 2022